Allgemeine Mietbedingungen der Blaumond GmbH, Messering 8b, 01067 Dresden
Die Blaumond GmbH betreibt unter MIETKLEIDUNG24.de ein Serviceportal rund um das Thema Mietkleidung.
Die Vergabe und Durchführung von über dieses Portal zustande gekommene Miet- und Dienstleistungsverträge
erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
1. Allgemeine Begriffsbestimmungen
In den nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen („AMB“) wird die Blaumond GmbH Dresden, Messesing 8b, 01067 Dresden, mit “MIETKLEIDUNG24” bezeichnet. Der Vertragspartner von MIETKLEIDUNG24 ist, unabhängig davon, ob dieser Verbraucher oder Unternehmer ist, der „Mieter“, das abzuschließende Vertragsverhältnis ist der „Vertrag“.
2. Geltungsbereich
2.1 Die vorliegenden AMB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MIETKLEIDUNG24 und dem Mieter im Hinblick auf die Überlassung von Mietkleidung und damit im Zusammenhang stehende Servicedienstleistungen.
2.2 Verbraucher im Sinne dieser AMB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Geschäftskunden im Sinne dieser AMB sind alle Unternehmer, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Unter Unternehmer ist jede
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MIETKLEIDUNG24 ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MIETKLEIDUNG24 in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt.
2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen)
haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AMB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein in Textform geschlossener Vertrag bzw. die
Bestätigung von MIETKLEIDUNG24 in Textform maßgebend.
2.5 Die AMB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Lieferungen und Leistungen von MIETKLEIDUNG24 an denselben Mieter, ohne dass MIETKLEIDUNG24 in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die jeweils aktuelle Fassung der AMB ist unter https://www.mietkleidung24.de/agb/ abrufbar.
2.6 MIETKLEIDUNG24 behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der AMB vorzunehmen, sofern der Mieter hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen der AMB werden durch Benachrichtigung an den Mieter in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der AMB gelten als genehmigt, wenn der Mieter nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Widerspricht der Mieter der Änderung oder Ergänzung, so kann MIETKLEIDUNG24 das Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung beenden.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Präsentation der Mietsachen und anderweitigen Leistungen in Katalogen, Firmenbroschüren oder auf der Website von
MIETKLEIDUNG24 stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst die Bestellung des Mieters bei MIETKLEIDUNG24 stellt ein rechtsgeschäftliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, gleich auf welchem Kommunikationsweg die Bestellung des Mieters erfolgt. Dieses nimmt MIETKLEIDUNG24 ausschließlich durch Bestätigung des Angebotes des Mieters durch MIETKLEIDUNG24 in Textform an.
3.2 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt wird, ist der Vermieter an das dem Mieter abgegebene Angebot über einen Zeitraum von 14 Tagen nach Abgabe des Angebotes gebunden. Danach besteht das Recht, vom Angebot Abstand zu nehmen. In diesem Fall muss der Mieter dies MIETKLEIDUNG24 anzeigen.
3.3 Die in der Präsentation der Mietsache enthaltenen Angaben, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Angaben. Handels- und materialübliche Abweichungen in Qualität, Ausführung und Farbe bleiben vorbehalten.
4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Verzug
4.1 MIETKLEIDUNG24 ist verpflichtet, die vom Mieter bestellten und vom ihm in der Bestellbestätigung in Textform zugesagten
Leistungen zu erbringen.
4.2 Der Mieter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise von MIETKLEIDUNG24 zu zahlen.
4.3 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Deutschland. Alle Serviceleistungen des Anbieters sind ausnahmslos umsatzsteuerpflichtig.
4.4 MIETKLEIDUNG24 behält sich vor, eine Vorauszahlung von 50% der vereinbarten Entgelte vor Gebrauchsüberlassung der Mietsache zu
berechnen. Der gesamte Mietzins ist spätestens nach Rückgabe der Mietsache ohne Abzüge fällig.
4.5 Wird während der Laufzeit eines Mietvertrages die Miete einvernehmlich verlängert oder gekürzt ist MIETKLEIDUNG24 berechtigt, für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR (exkl. MwSt.) zu verlangen. Die Anpassung des Mietpreises an die geänderte Mietzeit bleibt davon unberührt.
4.6 Rechnungen von MIETKLEIDUNG24 sind ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist MIETKLEIDUNG24 berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%-Punkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Handelt es sich bei dem Mieter um einen Geschäftskunden, beträgt der Verzugszinssatz 9%-Punkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Mietzins eines höheren Schadens vorbehalten.
4.7 Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, kann die MIETKLEIDUNG24 die Leistungserbringung einstellen und die Mietsache sofort zurückverlangen, ohne den Vertrag zu beenden. Wenn die rückständigen Beträge vom Mieter beglichen sind, wird die Mietsache dem Mieter von MIETKLEIDUNG24 wieder gemäß der AMB zur Verfügung gestellt.
5. Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung, Abtretung
5.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen MIETKLEIDUNG24 in gesetzlichem Umfang zu. MIETKLEIDUNG24 ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange MIETKLEIDUNG24 noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Mieter zustehen.
5.2 MIETKLEIDUNG24 ist berechtigt, ihre Leistung zu verweigern, wenn aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes zu
befürchten ist, dass die Gegenleistung des Mieters nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten ist (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens), es sei denn, der Mieter bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichende Sicherheit.
5.3 Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Forderungen des Mieters ist
ausgeschlossen. Ein Recht zur Leistungsverweigerung- bzw. ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nur zu, wenn die zugrundeliegenden Gegenforderungen des Mieters unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
5.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen MIETKLEIDUNG24 gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne deren
Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen MIETKLEIDUNG24 entstandene Forderungen und Rechte.
5.5 Der Mieter hat in keinem Fall Zurückbehaltungsrechte an der Mietsache.
6. Lieferbedingungen und Rücksendungen
6.1 Die Lieferung durch MIETKLEIDUNG24 erfolgt ausschließlich ab dem Geschäftssitz Messering 8b, 01067 Dresden. Die Kosten für Hin- und Rücksendung der Mietsache trägt der Mieter.
6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache geht bei Übergabe an das jeweilige Transportunternehmen spätestens mit der Übergabe auf den Mieter über.
6.3 Lieferfristen und -termine gelten als unverbindlich vereinbart. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Lieferverpflichtung
und Lieferzeit werden nur vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch den Mietkleidungslieferanten vereinbart. Erfolgt diese
nicht, ist MIETKLEIDUNG24 zum entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, wie auch bei einer Lieferverzögerung durch höhere Gewalt.
6.4 Mit Unterzeichnung des Lieferscheines durch den Mieter wird weder die Vollständigkeit, noch der Zustand festgestellt. Abweichungen von der Anzahl der Artikel sowie Mängel müssen vom Mieter innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Übergabe reklamiert werden.
6.5 Die Rücksendung erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung. Die Rücksendung hat unverzüglich nach Mietende zu erfolgen. Eine Überschreitung dieser Frist ist mit Mehrkosten verbunden, die dem Vertragspartner nachträglich in Rechnung gestellt werden.
6.6 Schäden, welche der MIETKLEIDUNG24 aufgrund verspäteter Rückgabe entstehen, hat der Mieter in voller Höhe zu ersetzen, hierin sind der entgangene Gewinn, eventuelle Schadenersatzansprüche des Nachmieters, sowie ein Handlingszuschlag in Höhe von 20% zu berücksichtigen. Dem Mieter obliegt es einen geringeren Schaden nachzuweisen, bzw. MIETKLEIDUNG24 hat die Möglichkeit, einen
höheren, tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
6.7 Die Rücksendung der Ware hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem sie empfangen worden ist. Die Reinigung der Mietsache übernimmt die MIETKLEIDUNG24. Für ungebraucht zurückgegebene Mietkleidung hat der Mieter keinen Anspruch auf Gutschrift.
7. Nutzung der Mietsache
7.1 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Die Mietsache ist insbesondere vor Diebstahl, Feuchtigkeit, Schmutz, Stockflecken etc. zu schützen, dies gilt weiterhin für alle Schäden, die nicht durch gewöhnliche Abnutzung der Mietsache entstehen.
7.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen von MIETKLEIDUNG24 im Rahmen des ihm
Zumutbaren zu befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
7.3 Der Mieter ist nicht befugt, an der Mietsache Veränderungen jeglicher Art, insbesondere nicht Ausbesserungen oder Reparaturen, vorzunehmen oder vornehmen zu lassen sowie die Kleidung zu reinigen.
7.4 Der Mieter haftet für sämtliche von ihm zu vertretende Beschädigungen oder den Verlust der Mietsache, die nicht infolge gewöhnlicher
Abnutzung der Mietsache entstanden sind. Dazu zählen insbesondere Risse, Löcher, Brandschäden, nicht entfernbare Verfleckungen (z.B. Stockflecken) und aufgeraute Oberflächen. Diese Mietsachen sind zu Wiederbeschaffungskosten laut Preisliste des
Mietkleidunglieferanten der MIETKLEIDUNG24 vom Mieter zu ersetzen. Im Falle von Beschädigungen, die durch Reparatur zu beheben sind, trägt der Mieter die tatsächlichen Kosten der Reparatur.
7.5 MIETKLEIDUNG24 ist in jedem Fall der Beschädigung oder des Verlustes der Mietsache berechtigt, vom Mieter zusätzlich zu Reparatur- oder den Wiederbeschaffungskosten eine Verwaltungspauschale in Höhe von 12,00 EUR zu verlangen. MIETKLEIDUNG24 ist berechtigt, bei Nachweis der tatsächlich höheren Kosten diese in Ansatz zu bringen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand als die Pauschale entstanden ist.
7.6 Die Mietsache darf ohne Zustimmung von MIETKLEIDUNG24 weder verpfändet, Dritten überlassen oder übereignet werden. Gelangt die Mietsache dennoch in den Besitz von Dritten, ist dies MIETKLEIDUNG24 unverzüglich in Textform mitzuteilen.
8. Beanstandungen, Gewährleistung
8.1 Bestreben von MIETKLEIDUNG24 ist es, dass die vermieteten Textilien und Accessoires in einwandfreiem und beschriebenem Zustand sind. Ist dies nicht der Fall, so ist MIETKLEIDUNG24 Gelegenheit zu geben, den Mangel zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben oder einen gleichartigen Artikel zur Verfügung zu stellen.
8.2 Handelsübliche oder technisch bedingte geringe und wertmäßig unerhebliche Abweichungen von Sortiment, Qualität, Farbe, Maßgenauigkeit, Gewicht, Ausrüstung oder Design stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden.
8.3 Der Mieter hat MIETKLEIDUNG24 unverzüglich auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an der Mietsache in Textform anzuzeigen. Rechtzeitig gerügte Mängel der Mietsache, die bei Überlassung an den Mieter vorhanden waren, wird MIETKLEIDUNG24 nach eigener Wahl durch Reparatur oder Austausch der Mietsache auf eigene Kosten beseitigen.
9. Haftung
9.1 Soweit sich aus diesen AMB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet MIETKLEIDUNG24 bei einer
Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadensersatz haftet MIETKLEIDUNG24 – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MIETKLEIDUNG24 nur:
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von MIETKLEIDUNG24 jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und bei Vermögensschäden betragsmäßig auf die jeweils vereinbarte Nettovergütung begrenzt.
9.3 Ein Mitverschulden des Mieters ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen.
9.4 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit MIETKLEIDUNG24 einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Lieferanten nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den Absätzen 1 bis 4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.6 Soweit die Schadensersatzhaftung MIETKLEIDUNG24 gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung derer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.7 Mit den vorstehenden Haftungsregelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters nicht verbunden.
10. Kündigung und Stornierung
10.1 Tritt der Mieter von seinem erteilten Auftrag zurück beziehungsweise liegt eine vollständige oder teilweise Stornierung vor, kann MIETKLEIDUNG24 folgende Stornierungsgebühren erheben:
– bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25%,
– ab 7 Tage vor Mietbeginn: 75%,
– ab 48 Stunden vor Mietbeginn: 100%
der vereinbarten Nettomiete.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand als die Pauschale entstanden ist.
10.2 Die Voll- oder Teilstornierung einer Vereinbarung mit der MIETKLEIDUNG24 durch den Mieter hat mindestens in Textform zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunkts gilt das Empfangsdatum der Stornierung bei der MIETKLEIDUNG24. In anderen Fällen gilt die Stornierung als zugegangen, wenn sie zwischen den Parteien unstreitig ist. Eine Stornierung im Fall einer spezifischen Anfertigung und Konfektionierung der bestellten Warenlieferung für den Mieter wird mit 100% des Auftragswertes berechnet.
10.3 Behandelt der Mieter die Mietsache trotz Abmahnung nicht sach- und ordnungsgemäß nach Ziff. 7 Absätze 1 -3 gilt jeder weitere Fall der vertragswidrigen Nutzung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch MIETKLEIDUNG24.
11. Alternative Streitbeilegung
11.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
11.2 Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-, Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
11.3 MIETKLEIDUNG24 ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen sowohl dieser AMB als auch der Inhalte der Bestellung bedürfen der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
12.2 Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des
jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.
12.3 Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Dresden.
12.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AMB nichtig oder unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit dieser AMB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen dieser AMB ab dem Zeitpunkt der Unwirksamkeit durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel, das mit diesen AMB verfolgt wird, am nächsten kommen. Die Regelungen gemäß Sätzen 1 und 2 gelten entsprechend, wenn diese AMB eine Lücke aufweisen oder sich später in diesen AMB eine Lücke ergeben sollte.
(Stand 01.09.2020)